Arbeitsmarktpolitische Initiativen
Neben der laufenden Weiterentwicklung der bewährten Instrumente und Programme der Arbeitsmarktförderung reagiert die Arbeitsmarktpolitik auf Entwicklungen und sich verändernde Rahmenbedingungen am Arbeitsmarkt mit (oftmals zeitlich begrenzten) Initiativen, die den aktuellen Bedarfen entgegenkommen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Angebote der vergangenen Jahre.
Schulungszuschlag (früher Bildungsbonus)
Seit 1. Jänner 2024
Der Bildungsbonus wurde als Anreiz für längere Ausbildungen im Rahmen der Corona-Joboffensive geschaffen, um Abbrüche aufgrund einer geringen Existenzsicherung während der Qualifizierung zu vermeiden. Aufgrund der positiven Wirkungen wurde mit 1. Jänner 2024 der Schulungszuschlag als Nachfolge für den Bildungsbonus unbefristet eingeführt.
Die Höhe richtet sich nach der Dauer der Maßnahme und danach, ob ein allfälliger Leistungsanspruch aus der Arbeitslosenversicherung vor Beginn der Maßnahme besteht:
- Alle Schulungsteilnehmerinnen und -teilnehmer erhalten im Jahr 2025 einen Schulungszuschlag in einfacher Höhe von rund 2,60 Euro pro Tag (78 Euro im Monat).
- Besteht unmittelbar vor Beginn der Maßnahme ein Leistungsanspruch aus der Arbeitslosenversicherung und dauert eine Schulung länger als 4 Monate, wird dieser Zuschlag verdreifacht und beträgt 7,80 Euro pro Tag (234 Euro im Monat).
- Bei einer Maßnahmendauer von mindestens 365 Tagen und Vorliegen von Leistungsansprüchen gibt es den Schulungszuschlag in fünffacher Höhe (13,00 Euro pro Tag/ 390 Euro im Monat).
Hinweis
Ab Erreichen eines Grenzbetrages von täglich 53,56 Euro wird lediglich der dreifache Zuschlag ausbezahlt.
ASIZ-Umweltstiftung
Seit April 2022
Seit Frühjahr 2022 fördert die „Umweltstiftung“ Aus- und Weiterbildungen für gering Qualifizierte und bzw. oder Personen mit einem nicht mehr verwertbaren Lehrabschluss in Green Jobs.
Bis zu 1.000 Teilnehmende sollen so innerhalb von max. 24 Monaten Aus- und Weiterbildungslehrgänge und außerordentliche Lehrabschlüsse absolvieren, die den im Regierungsprogramm 2020 bis 2024 vereinbarten Umweltzielen gerecht werden. In die Stiftung sind Unternehmen aus Wirtschaftszweigen einbezogen, die aufgrund ihrer Produktion und Dienstleistungen zur Senkung der Schadstoffemissionen beitragen (etwa Installateurinnen und Installateure, Dachdeckerinnen und Dachdecker, Elektrikerinnen und Elektriker, landwirtschaftliche Betriebe und Kommunen).
Fachkräftestipendium
Aktuell laufende Einstiege bis 31. Dezember 2025
Das Fachkräftestipendium wurde 2013 als Pendant zur Studienbeihilfe nach Selbsterhalt für nichtakademische Berufe zur Abdeckung des Fachkräftebedarfs eingeführt. Es kann von beschäftigten und karenzierten oder arbeitslosen Personen in Anspruch genommen werden, die innerhalb der letzten 15 Jahre mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtig beschäftigt waren und eine arbeitsmarktpolitisch nachgefragte Ausbildung absolvieren. Die Liste der förderbaren Qualifizierungen wird laufend einmal jährlich anforderungsgerecht aktualisiert. Aktuelle Informationen zum Fachkräftestipendium werden auf der Website des Arbeitsmarktservice veröffentlicht.
Pflegestipendium
Seit 1. Jänner 2023
Das Pflegestipendium garantiert einen Mindeststandard der Existenzsicherung während einer Ausbildung in Pflegeberufen. Der Mindestbetrag für 2025 liegt bei rund 1.607 Euro monatlich.
Das Stipendium kann gewährt werden, wenn es das Ergebnis eines vorangegangenen Beratungs- und Betreuungsprozesses beim Arbeitsmarktservice (AMS) ist. Nach Vollendung des 20. Lebensjahres können Arbeitsuchende, karenzierte Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer oder Selbständige, die ihr Gewerbe ruhend gelegt haben, gefördert werden. Bei Vorliegen von Ansprüchen aus der Arbeitslosenversicherung sind Personen bereits ab 18 Jahren förderbar. Das Pflegestipendium kann für maximal vier Jahre und für höchstens zwei unterschiedliche Ausbildungen pro Person gewährt werden.
Gefördert werden Ausbildungen in folgenden Berufen:
- Pflegeassistenz
- Pflegefachassistenz
- Sozialbetreuungsberufe mit den Schwerpunkten: Altenarbeit, Behindertenarbeit, Familienarbeit, Behindertenbegleitung
- Eintritte ab 1. September 2024: Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege als Bachelor an Fachhochschulen
Aktuelle Informationen zum Pflegestipendium sind im Bereich "Häufig gestellte Fragen" unter "Pflegestipendium" auf unserer Website sowie auf der Website des Arbeitsmarktservice zu finden.